Europäische Gerichte haben Meta bereits zu Milliardenzahlungen verurteilt. Jeder Nutzer hat individuelle Ansprüche nach DSGVO – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. Bei gedeckten Rechtsschutzfällen erhalten Sie zusätzlich € 200 Aufwandsentschädigung.
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Wir haben DeinAnspruch.at gegründet, weil wir gesehen haben wie viele Menschen legitime Ansprüche haben – aber nicht wissen, wo sie anfangen sollen. Unsere Aufgabe ist es, diese Hürde zu beseitigen: kostenlos, unkompliziert und auf Augenhöhe.
Österreichische und europäische Gerichte haben Metas Geschäftsmodell für rechtswidrig erklärt – mit konkreten Folgen für jeden Nutzer.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat nach 11 Jahren entschieden (Az. 6 Ob 189/24y): Metas personalisierte Werbung war rechtswidrig. Meta hat zu viele Daten gesammelt und zu wenig Auskunft gegeben.
Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt: Meta verfügte nie über eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung persönlicher Daten zu Werbezwecken (C-252/21 Bundeskartellamt).
Meta sammelte auch über fremde Apps und Webseiten Daten – durch Cookies und „Meta Business Tools". Der OGH hat festgestellt: Das war ohne Einwilligung unzulässig.
Der EuGH hat klargestellt: Es gibt keine „Erheblichkeitsschwelle" – bereits die rechtswidrige Datenverarbeitung begründet einen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Rechtliche Grundlagen: Art. 82 DSGVO (Schadensersatz) · Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht) · Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Datenminimierung) · OGH Az. 6 Ob 189/24y · EuGH C-252/21
Bin ich als Facebook- oder Instagram-Nutzer betroffen?
Mit großer Wahrscheinlichkeit ja. Jeder EU-Bürger, der Facebook oder Instagram nutzt, hat nach aktueller Rechtsprechung individuelle DSGVO-Ansprüche gegen Meta. Europäische Gerichte haben Meta bereits mehrfach verurteilt.
Was kostet mich die Erstprüfung?
Nichts. Die Erstprüfung durch DeinAnspruch.at ist vollständig kostenlos und unverbindlich – ohne Ausnahme. Kosten entstehen ausschließlich im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit, die direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet wird.
Wann erhalte ich die € 200 Aufwandsentschädigung?
Die € 200 erhalten Sie bei allen gedeckten Rechtsschutzfällen, die wir erfolgreich an einen Partneranwalt weiterleiten – nach inhaltlicher Prüfung. Voraussetzung ist eine aktive Rechtsschutzversicherung, die den Sachverhalt abdeckt.
Ich bin nicht sicher ob meine Versicherung das abdeckt.
Kein Problem – reichen Sie einfach Ihren Fall ein. Unser Team prüft gemeinsam mit Ihnen, ob und welche Versicherungsdeckung vorliegt. Das kostet Sie nichts.
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