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FITNESS-CENTER · OGH-URTEIL NOV. 2022 · GEBÜHREN ZURÜCKFORDERN

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einem Fitness-Center?
Die Servicepauschale
war rechtswidrig.

Österreichische Gerichte haben bestätigt: Clever fit, FITINN, McFit, Fitfabrik, Fit/One und GetUFit haben rechtswidrige Servicepauschalen verrechnet – OGH-Urteil November 2022. Sie können das Geld zurückfordern. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

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Fitness-Center Gebühren zurückfordern Bei gedeckten Rechtsschutzfällen erhalten Sie zusätzlich € 200 Mitwirkungsbonus¹.
Bin ich betroffen?
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Erfahrungsberichte
Was andere Klienten berichten
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„Ich hatte keine Ahnung, dass ich seit Jahren zu viel zahle. DeinAnspruch.at hat alles übernommen – und nach kurzer Zeit kam die Rückzahlung."

AK
Andreas K.
Fitness-Center · Wien
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„Drei Verträge, drei Rückzahlungen. Innerhalb weniger Monate hatte ich über € 300 auf meinem Konto."

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Renate M.
Fitness-Center · Salzburg
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„Hab mir gedacht das ist zu kompliziert. Aber es war wirklich einfach und komplett kostenlos für mich."

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Gerhard B.
Fitness-Center · Innsbruck
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Alle Angaben wurden anonymisiert. Illustrative Fallbeispiele – keine garantierten Ergebnisse.

Ablauf
In 4 Schritten zu Ihrem Recht
1

Formular ausfüllen

Vertrag und Anbieter angeben. Kostenlos und unverbindlich.

2

Erstprüfung

Wir prüfen ob und wie viel Servicepauschale Sie zurückfordern können.

3

Anwalt vermittelt

Wir vermitteln einen auf Telekommunikationsrecht spezialisierten Anwalt.

4

Ihr Geld zurück

Ihr Anwalt fordert die Servicepauschale zurück – bis zu € 900 je Vertrag.

Kevin Zapletal
"

Die Servicepauschale war jahrelang rechtswidrig – und viele Österreicher wissen nicht, dass sie ihr Geld zurückfordern können. Wir machen das möglich: kostenlos, unkompliziert und ohne Risiko für Sie.

Kevin Zapletal
Managing Director · DeinAnspruch.at · Rechtswissenschaften, Universität Wien
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Was kann ich zurückfordern?

Wählen Sie Ihr Fitnesscenter und die Mitgliedsdauer.

20102025
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Geschätzte Rückforderung
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RECHTLICHE GRUNDLAGE

Warum sind diese Gebühren rechtswidrig?

Der OGH hat im November 2022 entschieden: Verwaltungs- und Servicepauschalen von Fitnesscentern ohne echte Gegenleistung sind rechtswidrig.

⚖️
OGH-Urteil 11.11.2022 – Clever fit

Verwaltungspauschale (€ 19,90) und Servicepauschale (€ 19,90 halbjährlich) sind rechtswidrig. Auch die Energiekostenpauschale von € 29,90 war unzulässig.

📋
OGH-Urteil 15.11.2022 – McFit, FITINN, Fitfabrik

McFit (Trainings- und Servicepauschale), FITINN (Aktivierungsgebühr € 29,90) und Fitfabrik (jährliche Servicepauschale € 40) – alle vom OGH für rechtswidrig erklärt.

📅
Auch bei beendeter Mitgliedschaft

Sie können Ansprüche auch dann geltend machen wenn Ihre Mitgliedschaft bereits beendet ist. Maßgeblich ist der Zeitraum in dem die Gebühren verrechnet wurden.

🔒
Fit/One und GetUFit

Fit/One (Verwaltungspauschale € 20–29) und GetUFit (Verwaltungspauschale + Chipgebühr + Servicepauschale) – ebenfalls rechtswidrig erklärt.

Rechtliche Grundlagen: § 879 Abs. 3 ABGB · KSchG · OGH 11.11.2022 (Clever fit) · OGH 15.11.2022 (McFit, FITINN, Fitfabrik)

FAQ
Häufige Fragen

Gilt das auch für meinen Partner / meine Familie?

Ja – eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel alle Personen im gemeinsamen Haushalt ab. Das bedeutet: Alle Fitnesscenter-Mitgliedschaften Ihrer Familienmitglieder können über eine einzige Polizze geprüft und eingereicht werden. Das erhöht Ihre mögliche Gesamtrückforderung erheblich.

Bin ich als Fitness-Center-Mitglied betroffen?

Sehr wahrscheinlich ja. Wenn Sie bei Clever fit, FITINN, McFit, Fitfabrik, Fit/One, GetUFit oder einem anderen Fitnesscenter Mitglied waren und eine Verwaltungs- oder Servicepauschale bezahlt haben – auch bei bereits beendeter Mitgliedschaft – haben Sie gute Chancen auf Rückforderung.

Was kostet mich die Erstprüfung?

Nichts. Die Erstprüfung durch DeinAnspruch.at ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen ausschließlich im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit, die jedoch direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet wird.

Wie viel kann ich zurückfordern?

Bis zu € 900 je Vertrag – abhängig davon, wie lange Sie die Servicepauschale bezahlt haben und bei welchem Anbieter. Die Servicepauschale betrug meist € 20–35 pro Jahr. Rückforderungen sind in der Regel für mehrere Jahre möglich.

Kann mein Anbieter mir deshalb kündigen?

Nein. Das ist rechtskräftig entschieden – Sie können wegen der Rückforderung der Servicepauschale nicht gekündigt werden. Sie haben das Recht, Ihr Geld zurückzuverlangen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

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Angaben gemäß § 5 ECG

Menanto GmbH
Esslinggasse 4/5
1010 Wien · Österreich

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Kontakt

E-Mail: office@menanto.at
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Firmenbuch

FN 484331b · Handelsgericht Wien
UID: ATU77806206

Aufsichtsbehörde

Magistrat der Stadt Wien

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Stand: Juni 2026 · Menanto GmbH

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