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RYANAIR · OGH-URTEIL JUNI 2026 · ZUSATZGEBÜHREN ZURÜCKFORDERN

Sie sind mit
Ryanair geflogen?
14 Gebühren waren
rechtswidrig.

Der OGH hat entschieden: 14 von 15 Gebührenklauseln in den Ryanair-Beförderungsbedingungen sind rechtswidrig. Check-in, Bordkarte, Umbuchung, Namensänderung – wenn Sie diese Gebühren bezahlt haben, können Sie das Geld zurückfordern. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

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Erfahrungsberichte
Was andere Klienten berichten
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„Ich hatte keine Ahnung, dass ich seit Jahren zu viel zahle. DeinAnspruch.at hat alles übernommen – und nach kurzer Zeit kam die Rückzahlung."

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Andreas K.
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„Wir waren zu viert auf Urlaub und haben alle die Check-in-Gebühr bezahlt. Über DeinAnspruch.at haben wir das Geld für alle zurückbekommen."

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Renate M.
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„Hab mir gedacht das ist zu kompliziert. Aber es war wirklich einfach und komplett kostenlos für mich."

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Gerhard B.
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Alle Angaben wurden anonymisiert. Illustrative Fallbeispiele – keine garantierten Ergebnisse.

Ablauf
In 4 Schritten zu Ihrem Recht
1

Formular ausfüllen

Vertrag und Anbieter angeben. Kostenlos und unverbindlich.

2

Erstprüfung

Wir prüfen ob und welche Ryanair-Gebühren Sie zurückfordern können.

3

Anwalt vermittelt

Wir vermitteln einen auf Konsumentenrecht spezialisierten Anwalt.

4

Ihr Geld zurück

Ihr Anwalt fordert die rechtswidrigen Ryanair-Gebühren zurück.

Kevin Zapletal
"

Das OGH-Urteil gegen Ryanair ist ein wichtiger Sieg für alle österreichischen Fluggäste. Wer zu Unrecht Gebühren bezahlt hat, soll sein Geld zurückbekommen – kostenlos, unkompliziert und ohne Risiko für Sie.

Kevin Zapletal
Managing Director · DeinAnspruch.at · Rechtswissenschaften, Universität Wien
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Was kann ich zurückfordern?

Wählen Sie die Gebühren die Sie bei Ryanair bezahlt haben.

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* Schätzung auf Basis typischer Ryanair-Gebühren. OGH-Urteil Juni 2026 (VKI-Klage). Kein Rechtsanspruch.

RECHTLICHE GRUNDLAGE

Warum sind die Ryanair-Gebühren rechtswidrig?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt: Zusatzentgelte ohne konkrete Gegenleistung sind unzulässig.

⚖️
OGH-Urteil als Grundlage

Der OGH hat entschieden: Gebührenklauseln die Konsumenten gröblich benachteiligen sind nach § 879 Abs. 3 ABGB unzulässig. Das gilt auch für Zusatzgebühren von Fluglinien.

📋
VKI-Klage gegen A1, Magenta & Drei

Der VKI hat die Verbandsklage gegen Ryanair gewonnen. 14 von 15 Gebührenklauseln wurden vom OGH für unzulässig erklärt. Betroffene Fluggäste können die rechtswidrig verrechneten Gebühren zurückfordern.

📅
Rückforderung ab 2011 möglich

Ansprüche bestehen rückwirkend – in der Regel jedenfalls für die letzten 3 Jahre, Rückforderungen sind auch für vergangene Flüge möglich – wie weit zurück, hängt von der Verjährungsfrist ab.

🔒
Kündigung? Ausgeschlossen.

Ihr Anbieter darf Ihren Vertrag wegen der Rückforderung nicht kündigen. Das ist rechtskräftig entschieden (BGHS 6 C 690/23y). Sie gehen kein Risiko ein.

Rechtliche Grundlagen: § 879 Abs. 3 ABGB · § 6 KSchG · OGH-Urteil VKI-Klage gegen Ryanair (Juni 2026) · EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004

FAQ
Häufige Fragen

Gilt das auch für meine Familie / Reisegruppe?

Ja – wenn mehrere Personen gemeinsam geflogen sind und Gebühren bezahlt haben, können alle Ansprüche gemeinsam eingereicht werden. Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel alle Personen im gemeinsamen Haushalt ab.

Bin ich als Ryanair-Passagier betroffen?

Sehr wahrscheinlich ja. Wenn Sie bei Ryanair eine Check-in-Gebühr, Bordkartengebühr, Umbuchungsgebühr oder Namensänderungsgebühr bezahlt haben, haben Sie gute Chancen auf Rückforderung. Der OGH hat 14 von 15 solcher Gebührenklauseln für rechtswidrig erklärt.

Was kostet mich die Erstprüfung?

Nichts. Die Erstprüfung durch DeinAnspruch.at ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen ausschließlich im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit, die jedoch direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet wird.

Wie viel kann ich zurückfordern?

Es gibt keinen laufenden Vertrag – maßgeblich ist was Sie pro Flug bezahlt haben. Check-in ca. € 55, Bordkarte ca. € 20, Umbuchung bis € 115, Namensänderung bis € 160 – jeweils pro Person. Wer mehrmals geflogen ist oder mehrere Personen in der Buchung hatte, kann entsprechend mehr zurückfordern.

Kann mein Anbieter mir deshalb kündigen?

Nein. Das ist rechtskräftig entschieden – Ryanair darf Sie wegen einer Rückforderung nicht benachteiligen. Sie haben das Recht, zu Unrecht bezahlte Gebühren zurückzuverlangen.

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Esslinggasse 4/5
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E-Mail: office@menanto.at
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FN 484331b · Handelsgericht Wien
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Aufsichtsbehörde

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Stand: Juni 2026 · Menanto GmbH

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