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SERVICEPAUSCHALE · HANDY- & INTERNETVERTRÄGE

Sie haben einen
Handy- oder Internetvertrag?
Die Servicepauschale
war rechtswidrig.

Österreichische Gerichte haben bestätigt: Die Servicepauschale von A1, Magenta und Drei war rechtswidrig – bei Handy- und Internetverträgen. Auch wenn der Vertrag bereits beendet ist, können Sie bis zu € 900 zurückfordern. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

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Bis zu € 900 Rückforderung Bei gedeckten Rechtsschutzfällen erhalten Sie zusätzlich € 200 Aufwandsentschädigung.
Bin ich betroffen?
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bei gedeckten Fällen
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Erfahrungsberichte
Was andere Klienten berichten
★★★★★

„Ich hatte keine Ahnung, dass ich seit Jahren zu viel zahle. DeinAnspruch.at hat alles übernommen – und nach kurzer Zeit kam die Rückzahlung."

AK
Andreas K.
Servicepauschale · Drei · Wien
€ 340
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„Drei Verträge, drei Rückzahlungen. Innerhalb weniger Monate hatte ich über € 300 auf meinem Konto."

RM
Renate M.
Servicepauschale · A1 · Salzburg
€ 390
★★★★★

„Hab mir gedacht das ist zu kompliziert. Aber es war wirklich einfach und komplett kostenlos für mich."

GB
Gerhard B.
Servicepauschale · Magenta · Innsbruck
€ 360

Alle Angaben wurden anonymisiert. Illustrative Fallbeispiele – keine garantierten Ergebnisse.

Ablauf
In 4 Schritten zu Ihrem Recht
1

Formular ausfüllen

Vertrag und Anbieter angeben. Kostenlos und unverbindlich.

2

Erstprüfung

Wir prüfen ob und wie viel Servicepauschale Sie zurückfordern können.

3

Anwalt vermittelt

Wir vermitteln einen auf Telekommunikationsrecht spezialisierten Anwalt.

4

Ihr Geld zurück

Ihr Anwalt fordert die Servicepauschale zurück – bis zu € 900 je Vertrag.

Kevin Zapletal
"

Die Servicepauschale war jahrelang rechtswidrig – und viele Österreicher wissen nicht, dass sie ihr Geld zurückfordern können. Wir machen das möglich: kostenlos, unkompliziert und ohne Risiko für Sie.

Kevin Zapletal
Managing Director · DeinAnspruch.at · Rechtswissenschaften, Universität Wien
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Was kann ich zurückfordern?

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20112025
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* Schätzung auf Basis VKI-Erhebungen (€25–35/Jahr je Vertrag). Rückwirkend bis 2011 (OGH 4 Ob 62/22d). Kein Rechtsanspruch.

RECHTLICHE GRUNDLAGE

Warum ist die Servicepauschale rechtswidrig?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt: Zusatzentgelte ohne konkrete Gegenleistung sind unzulässig.

⚖️
OGH-Urteil als Grundlage

Der OGH hat für Fitnesscenter-Verträge entschieden: Servicepauschalen ohne echte Gegenleistung sind rechtswidrig. Österreichische Gerichte haben diese Rechtsprechung auf Mobilfunkanbieter übertragen.

📋
VKI-Klage gegen A1, Magenta & Drei

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich gegen T-Mobile (Magenta) geklagt. Erstinstanzliche Urteile bestätigen: Die Servicepauschale war unzulässig und muss zurückgezahlt werden.

📅
Rückforderung ab 2011 möglich

Ansprüche bestehen rückwirkend – in der Regel jedenfalls für die letzten 3 Jahre, in vielen Fällen sogar seit 2011. Auch wenn Ihr Vertrag bereits beendet ist, können Sie Ansprüche geltend machen.

🔒
Kündigung? Ausgeschlossen.

Ihr Anbieter darf Ihren Vertrag wegen der Rückforderung nicht kündigen. Das ist rechtskräftig entschieden (BGHS 6 C 690/23y). Sie gehen kein Risiko ein.

Rechtliche Grundlagen: Art. 6 und Art. 22 VR-RL · Art. 3 RL 93/13 · § 128 Abs. 1 TKG · OGH-Rechtsprechung zu Servicepauschalen

FAQ
Häufige Fragen

Gilt das auch für meinen Partner / meine Familie?

Ja – eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel alle Personen im gemeinsamen Haushalt ab. Das bedeutet: Alle Handy- und Internetverträge Ihrer Familienmitglieder können über eine einzige Polizze geprüft und eingereicht werden. Das erhöht Ihre mögliche Gesamtrückforderung erheblich.

Bin ich als Handykunde betroffen?

Sehr wahrscheinlich ja. Wenn Sie bei A1, Magenta, Drei oder einem anderen Anbieter einen Handy- oder Internetvertrag hatten und eine Servicepauschale bezahlt haben – auch wenn der Vertrag bereits beendet ist – haben Sie gute Chancen auf Rückforderung. Österreichische Gerichte haben die Servicepauschale als rechtswidrig bewertet.

Was kostet mich die Erstprüfung?

Nichts. Die Erstprüfung durch DeinAnspruch.at ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen ausschließlich im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit, die jedoch direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet wird.

Wie viel kann ich zurückfordern?

Bis zu € 900 je Vertrag – abhängig davon, wie lange Sie die Servicepauschale bezahlt haben und bei welchem Anbieter. Die Servicepauschale betrug meist € 20–35 pro Jahr. Rückforderungen sind in der Regel für mehrere Jahre möglich.

Kann mein Anbieter mir deshalb kündigen?

Nein. Das ist rechtskräftig entschieden – Sie können wegen der Rückforderung der Servicepauschale nicht gekündigt werden. Sie haben das Recht, Ihr Geld zurückzuverlangen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Jetzt Servicepauschale zurückfordern

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Angaben gemäß § 5 ECG

Menanto GmbH
Esslinggasse 4/5
1010 Wien · Österreich

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E-Mail: office@menanto.at
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FN 484331b · Handelsgericht Wien
UID: ATU77806206

Aufsichtsbehörde

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Stand: Juni 2026 · Menanto GmbH

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Bei gedeckten Rechtsschutzfällen, die erfolgreich an einen Partneranwalt weitervermittelt werden, erhält der Nutzer eine Aufwandsentschädigung von € 200,– – nach inhaltlicher Prüfung und erfolgreicher Weitervermittlung.

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Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Wien, Innere Stadt. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung: OS-Plattform der EU.