Arbeitsrecht: Kündigung, Mobbing & unbezahlte Ansprüche prüfen – DeinAnspruch.at
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ARBEITSRECHT · KÜNDIGUNG, MOBBING & UNBEZAHLTE ANSPRÜCHE

Probleme
am Arbeitsplatz?
Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber
schuldet Ihnen vielleicht Geld.

Wurden Sie ungerechtfertigt gekündigt, entlassen, gemobbt, diskriminiert oder anderweitig unfair behandelt? Oder wurden Ihnen Überstunden, Urlaubsersatzleistungen, Weihnachtsgelder oder sonstige Sonderzahlungen nicht korrekt ausbezahlt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und vermitteln den richtigen Anwalt.

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Ihr Anliegen
Kommt Ihnen das bekannt vor?
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Gekündigt oder entlassen

Sie glauben, dass Ihre Kündigung oder Entlassung nicht gerechtfertigt war.

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⏱️
Überstunden nicht bezahlt

Sie haben regelmäßig länger gearbeitet, aber keine entsprechende Vergütung erhalten.

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🏖️
Offener Urlaub

Nach Ende des Arbeitsverhältnisses wurden Urlaubstage nicht korrekt abgegolten.

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😔
Mobbing am Arbeitsplatz

Sie werden wiederholt ausgegrenzt, beleidigt oder gezielt unter Druck gesetzt.

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💶
Gehalt oder Sonderzahlungen fehlen

Lohn, Provisionen, Weihnachtsgeld oder andere Zahlungen sind offen.

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⚖️
Diskriminierung

Sie wurden wegen Geschlecht, Alter, Herkunft oder anderer geschützter Merkmale benachteiligt.

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AUCH BEI EHEMALIGEN JOBS

Arbeitsverhältnis in den letzten 3 Jahren beendet?
Dann könnten Ihnen noch offene Zahlungen zustehen.

Wir prüfen kostenlos, ob aus Ihrem früheren Arbeitsverhältnis noch Ansprüche bestehen. Je nach Anspruch können unterschiedliche Fristen gelten.

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So sparen Sie sich die Suche nach der passenden Kanzlei – und riskieren nichts, bevor Sie wissen, ob sich ein Fall überhaupt lohnt.

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Warum uns vertrauen
Wir nehmen Ihnen den Kopf-Aufwand ab

Sie müssen weder Gesetze kennen noch alles allein durchstehen. Genau dafür sind wir da – diskret, unkompliziert und ohne dass Sie sich rechtfertigen müssen.

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Absolute Diskretion

Ihre Anfrage sehen ausschließlich wir. Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber erfährt nichts davon – auch nicht, wenn Sie noch dort beschäftigt sind. Wie und wann wir Sie kontaktieren, bestimmen Sie.

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Wir übernehmen den Kopf-Aufwand

Sie müssen nicht wissen, welches Gesetz gilt, welche Frist läuft oder was Sie dokumentieren sollen. Sie schildern uns kurz, was passiert ist – den Rest übernehmen wir.

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Ein Mensch, kein Formular

Ihre Anfrage landet bei einem echten Team, nicht in einer Warteschlange. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch wenn die Antwort mal "eher schwierig" lautet.

Kevin Zapletal
"

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass eine Kündigung anfechtbar sein kann, oder dass Überstunden, Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen oft nicht korrekt abgerechnet werden. Wir sorgen für eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung – damit Sie wissen, woran Sie sind.

Kevin Zapletal
Managing Director · DeinAnspruch.at
Kevin Zapletal auf LinkedIn
Typische Fälle
Beispielfälle aus dem Arbeitsrecht
⚖️
Kündigungsentschädigung

Arbeitgeber hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Prüfung ergab Anspruch auf Kündigungsentschädigung für die entgangene Kündigungsfrist.

📍 Graz
€ 6.500
⏱️
Unbezahlte Überstunden

Arbeitgeber hat mehrere Monate Mehrarbeit nicht abgegolten. Prüfung von Arbeitszeitaufzeichnungen und Kollektivvertrag ergab Nachzahlungsanspruch.

📍 Wien
€ 3.200
😔
Mobbing am Arbeitsplatz

Systematische Anfeindungen durch Vorgesetzten über mehrere Jahre. Fürsorgepflichtverletzung des Arbeitgebers führte zu Schadenersatzanspruch.

📍 Klagenfurt
€ 4.000

Anonymisierte, illustrative Beispielfälle – keine garantierten Ergebnisse.

Ablauf
In 4 Schritten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz, was vorgefallen ist. Kostenlos und unverbindlich.

2

Erstprüfung

Wir prüfen Ihren Fall und melden uns innerhalb von 48 Stunden.

3

Anwalt vermittelt

Wir vermitteln einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.

4

Anwalt übernimmt

Der spezialisierte Anwalt übernimmt die weitere rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Was könnte Ihnen zustehen?

Grobe Einschätzung in unter 30 Sekunden – abhängig davon, worum es bei Ihnen geht.

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Unverbindliche Schätzung · Exakter Betrag nach kostenloser Prüfung

* Grobe Schätzung auf Basis typischer Kollektivvertrags-Regelungen. Kein Rechtsanspruch. Exakte Berechnung nach kostenloser Prüfung Ihres Falls.

RECHTLICHE GRUNDLAGE

Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer wirklich?

Das österreichische Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer in mehr Fällen, als viele glauben.

⚖️
Kündigungsanfechtung

Nach § 105 ArbVG kann eine Kündigung wegen eines verpönten Motivs oder Sozialwidrigkeit angefochten werden – auch Mobbing kann eine Kündigung rechtswidrig machen.

⚠️ Die Fristen sind sehr kurz und hängen vom Verhalten des Betriebsrats ab – teilweise nur 1 bis 2 Wochen. Ohne rasche Prüfung verfällt das Anfechtungsrecht endgültig.
⏱️
Überstunden

Überstunden sind gemäß Arbeitszeitgesetz (AZG) grundsätzlich mit Zuschlag zu bezahlen oder durch Zeitausgleich abzugelten.

⚠️ Neben der gesetzlichen Verjährung (3 Jahre) können Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag deutlich kürzere Verfallsfristen vorsehen – teilweise nur wenige Monate.
🏖️
Urlaubsersatzleistung

Nicht konsumierter Urlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 10 Urlaubsgesetz (UrlG) in Geld abzugelten – unabhängig davon, wer gekündigt hat.

⚠️ Berechnet wird nur der noch offene Resturlaub; bereits konsumierte Tage zählen nicht mit, und bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt gelten Einschränkungen.
🎄
Sonderzahlungen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13./14. Gehalt) sind in den meisten Kollektivverträgen verpflichtend geregelt.

⚠️ Bei unterjährigem Ein- oder Austritt, Karenz oder Teilzeit werden Sonderzahlungen in der Praxis häufig falsch berechnet – eine Nachrechnung lohnt sich oft.

Quellen · jeweils geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

§ 105 ArbVG § 10 AZG § 10 UrlG § 1157 ABGB Gleichbehandlungsgesetz jeweiliger Kollektivvertrag
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Ausführlicher Ratgeber
Kündigung, Mobbing & unbezahlte Ansprüche – alle Details im Blogartikel
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FAQ
Häufige Fragen

Erfährt mein (ehemaliger) Arbeitgeber von meiner Anfrage?

Nein. Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt und ausschließlich von unserem Team bearbeitet. Eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Arbeitgeber erfolgt zu keinem Zeitpunkt ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.

Ich bin noch angestellt und habe Angst vor Konsequenzen – ist das ein Problem?

Nein. Genau deshalb behandeln wir jede Anfrage streng vertraulich – unabhängig davon, ob Sie noch im Unternehmen beschäftigt sind oder nicht. Sie entscheiden, welche nächsten Schritte gesetzt werden.

Kann ich eine Kündigung noch nachträglich anfechten?

Bei Kündigungen gelten sehr kurze Fristen – je nach Fall teilweise nur 1 bis 2 Wochen. Wie lange Sie genau Zeit haben, hängt unter anderem vom Verhalten des Betriebsrats ab. Melden Sie sich daher so schnell wie möglich – wir prüfen kostenlos, ob und wie eine Anfechtung noch möglich ist.

Was zählt als Mobbing im rechtlichen Sinne?

Systematische, wiederholte Anfeindungen, Ausgrenzung oder Schikane am Arbeitsplatz, die die Würde oder Gesundheit beeinträchtigen. Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht (§ 1157 ABGB) und muss dagegen einschreiten – tut er das nicht, können Schadenersatzansprüche entstehen.

Wie weit zurück kann ich Überstunden oder Urlaubsersatzleistung nachfordern?

Ansprüche auf Überstunden verjähren gesetzlich nach 3 Jahren – allerdings können Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag deutlich kürzere Verfallsfristen vorsehen, teilweise nur wenige Monate. Die Urlaubsersatzleistung wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig – auch für länger zurückliegende Urlaubsjahre, sofern diese noch nicht verjährt oder verfallen sind. Warten Sie daher nicht zu lange mit einer Prüfung.

Was kostet mich die Erstprüfung?

Nichts. Die Erstprüfung durch DeinAnspruch.at ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen ausschließlich im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit, die bei bestehender Rechtsschutzversicherung direkt mit dieser abgerechnet wird.

Muss ich noch bei meinem Arbeitgeber beschäftigt sein?

Nein. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie offene Ansprüche wie Überstunden, Urlaubsersatzleistung oder Sonderzahlungen geltend machen – oft ist das sogar der Zeitpunkt, an dem solche Ansprüche fällig werden.

Habe ich ohne Rechtsschutzversicherung trotzdem eine Chance?

Ja. Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie Ihren Fall bei uns einreichen – wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten (z. B. Verfahrenshilfe, Erfolgshonorar-Modelle) infrage kommen.

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Impressum

Angaben gemäß § 5 ECG

Menanto GmbH
Esslinggasse 4/5
1010 Wien · Österreich

Geschäftsführer

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E-Mail: office@menanto.at
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Firmenbuch

FN 484331b · Handelsgericht Wien
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Aufsichtsbehörde

Magistrat der Stadt Wien

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Stand: Juni 2026 · Menanto GmbH

1. Verantwortlicher

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2. Allgemeines

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).

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Bearbeitung von Anfragen, Weitervermittlung an spezialisierte Anwälte, Kundenbetreuung, Rechnungslegung sowie Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

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Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

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Wenn Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren, werden die angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nicht ohne Ihre Zustimmung.

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Bei gedeckten Rechtsschutzfällen, die erfolgreich an einen Partneranwalt weitervermittelt werden, erhält der Nutzer eine Mitwirkungsbonus von € 200,– – nach inhaltlicher Prüfung und erfolgreicher Weitervermittlung.

§ 5 Haftung

DeinAnspruch.at haftet nicht für die Richtigkeit der erteilten Einschätzungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 6 Anwendbares Recht

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