Arbeitsrecht: Kündigung, Mobbing & unbezahlte Ansprüche prüfen – DeinAnspruch.at
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ARBEITSRECHT · KÜNDIGUNG, MOBBING & UNBEZAHLTE ANSPRÜCHE

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Wurden Sie ungerechtfertigt gekündigt, entlassen, gemobbt, diskriminiert oder anderweitig unfair behandelt? Oder wurden Ihnen Überstunden, Urlaubsersatzleistungen, Weihnachtsgelder oder sonstige Sonderzahlungen nicht korrekt ausbezahlt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und vermitteln den richtigen Anwalt.

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Erfahrungsberichte
Was andere Klienten berichten
★★★★★

„Nach der Kündigung wusste ich nicht, ob ich mich wehren kann. DeinAnspruch.at hat mir einen Anwalt vermittelt, der die Kündigung erfolgreich angefochten hat."

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Michael S.
Kündigungsanfechtung · Graz
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„Monatelange Überstunden wurden nie bezahlt. Ich hatte keine Ahnung, dass ich das noch nachträglich einfordern kann."

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Tanja L.
Überstunden · Wien
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„Jahrelanges Mobbing durch meinen Vorgesetzten. Das Team hat meinen Fall ernst genommen und mir geholfen, meine Ansprüche durchzusetzen."

PK
Patrick K.
Mobbing · Klagenfurt
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Alle Angaben wurden anonymisiert. Illustrative Fallbeispiele – keine garantierten Ergebnisse.

Ablauf
In 4 Schritten zu Ihrem Recht
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Erstprüfung

Wir prüfen Ihren Fall und melden uns innerhalb von 48 Stunden.

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Anwalt vermittelt

Wir vermitteln einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.

4

Ihr Recht durchgesetzt

Ihr Anwalt setzt Ihre Ansprüche durch – Kündigung, Mobbing oder unbezahlte Bezüge.

Kevin Zapletal
"

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass eine Kündigung anfechtbar sein kann, oder dass Überstunden, Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen oft nicht korrekt abgerechnet werden. Wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht – kostenlos und ohne Risiko.

Kevin Zapletal
Managing Director · DeinAnspruch.at
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RECHTLICHE GRUNDLAGE

Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer wirklich?

Das österreichische Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer in mehr Fällen, als viele glauben.

⚖️
Kündigungsanfechtung

Nach § 105 ArbVG kann eine Kündigung wegen eines verpönten Motivs oder Sozialwidrigkeit angefochten werden. Auch Mobbing kann eine Kündigung rechtswidrig machen.

⏱️
Überstunden

Überstunden sind gemäß Arbeitszeitgesetz (AZG) grundsätzlich mit Zuschlag zu bezahlen oder durch Zeitausgleich abzugelten. Ansprüche verjähren regelmäßig nach 3 Jahren.

🏖️
Urlaubsersatzleistung

Nicht konsumierter Urlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 10 Urlaubsgesetz (UrlG) in Geld abzugelten – unabhängig davon, wer gekündigt hat.

🎄
Sonderzahlungen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13./14. Gehalt) sind in den meisten Kollektivverträgen verpflichtend geregelt. Werden sie nicht bezahlt, können sie nachgefordert werden.

Rechtliche Grundlagen: § 105 ArbVG · § 16 AZG · § 10 UrlG · § 1157 ABGB (Fürsorgepflicht) · Gleichbehandlungsgesetz · jeweils anwendbarer Kollektivvertrag

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Ausführlicher Ratgeber
Kündigung, Mobbing & unbezahlte Ansprüche – alle Details im Blogartikel
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FAQ
Häufige Fragen

Kann ich eine Kündigung noch nachträglich anfechten?

Eine Kündigungsanfechtung muss innerhalb einer kurzen Frist (meist 1 Woche ab Zugang der Kündigung) beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Melden Sie sich daher so schnell wie möglich – wir prüfen kostenlos, ob und wie eine Anfechtung noch möglich ist.

Was zählt als Mobbing im rechtlichen Sinne?

Systematische, wiederholte Anfeindungen, Ausgrenzung oder Schikane am Arbeitsplatz, die die Würde oder Gesundheit beeinträchtigen. Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht (§ 1157 ABGB) und muss dagegen einschreiten – tut er das nicht, können Schadenersatzansprüche entstehen.

Wie weit zurück kann ich Überstunden oder Urlaubsersatzleistung nachfordern?

Ansprüche auf Überstunden verjähren in der Regel nach 3 Jahren. Die Urlaubsersatzleistung wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig – auch für länger zurückliegende Urlaubsjahre, sofern diese noch nicht verjährt sind.

Was kostet mich die Erstprüfung?

Nichts. Die Erstprüfung durch DeinAnspruch.at ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen ausschließlich im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit, die bei bestehender Rechtsschutzversicherung direkt mit dieser abgerechnet wird.

Muss ich noch bei meinem Arbeitgeber beschäftigt sein?

Nein. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie offene Ansprüche wie Überstunden, Urlaubsersatzleistung oder Sonderzahlungen geltend machen – oft ist das sogar der Zeitpunkt, an dem solche Ansprüche fällig werden.

Habe ich ohne Rechtsschutzversicherung trotzdem eine Chance?

Ja. Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie Ihren Fall bei uns einreichen – wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten (z. B. Verfahrenshilfe, Erfolgshonorar-Modelle) infrage kommen.

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Esslinggasse 4/5
1010 Wien · Österreich

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E-Mail: office@menanto.at
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FN 484331b · Handelsgericht Wien
UID: ATU77806206

Aufsichtsbehörde

Magistrat der Stadt Wien

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Stand: Juni 2026 · Menanto GmbH

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DeinAnspruch.at haftet nicht für die Richtigkeit der erteilten Einschätzungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 6 Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Wien, Innere Stadt. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung: OS-Plattform der EU.