Wurden Sie ungerechtfertigt gekündigt, entlassen, gemobbt, diskriminiert oder anderweitig unfair behandelt? Oder wurden Ihnen Überstunden, Urlaubsersatzleistungen, Weihnachtsgelder oder sonstige Sonderzahlungen nicht korrekt ausbezahlt? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und vermitteln den richtigen Anwalt.
Sie glauben, dass Ihre Kündigung oder Entlassung nicht gerechtfertigt war.
Fall prüfen →Sie haben regelmäßig länger gearbeitet, aber keine entsprechende Vergütung erhalten.
Fall prüfen →Nach Ende des Arbeitsverhältnisses wurden Urlaubstage nicht korrekt abgegolten.
Fall prüfen →Sie werden wiederholt ausgegrenzt, beleidigt oder gezielt unter Druck gesetzt.
Fall prüfen →Lohn, Provisionen, Weihnachtsgeld oder andere Zahlungen sind offen.
Fall prüfen →Sie wurden wegen Geschlecht, Alter, Herkunft oder anderer geschützter Merkmale benachteiligt.
Fall prüfen →Wir prüfen kostenlos, ob aus Ihrem früheren Arbeitsverhältnis noch Ansprüche bestehen. Je nach Anspruch können unterschiedliche Fristen gelten.
Jetzt kostenlos prüfen →So sparen Sie sich die Suche nach der passenden Kanzlei – und riskieren nichts, bevor Sie wissen, ob sich ein Fall überhaupt lohnt.
Sie müssen weder Gesetze kennen noch alles allein durchstehen. Genau dafür sind wir da – diskret, unkompliziert und ohne dass Sie sich rechtfertigen müssen.
Ihre Anfrage sehen ausschließlich wir. Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber erfährt nichts davon – auch nicht, wenn Sie noch dort beschäftigt sind. Wie und wann wir Sie kontaktieren, bestimmen Sie.
Sie müssen nicht wissen, welches Gesetz gilt, welche Frist läuft oder was Sie dokumentieren sollen. Sie schildern uns kurz, was passiert ist – den Rest übernehmen wir.
Ihre Anfrage landet bei einem echten Team, nicht in einer Warteschlange. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch wenn die Antwort mal "eher schwierig" lautet.
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass eine Kündigung anfechtbar sein kann, oder dass Überstunden, Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen oft nicht korrekt abgerechnet werden. Wir sorgen für eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung – damit Sie wissen, woran Sie sind.
Arbeitgeber hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Prüfung ergab Anspruch auf Kündigungsentschädigung für die entgangene Kündigungsfrist.
Arbeitgeber hat mehrere Monate Mehrarbeit nicht abgegolten. Prüfung von Arbeitszeitaufzeichnungen und Kollektivvertrag ergab Nachzahlungsanspruch.
Systematische Anfeindungen durch Vorgesetzten über mehrere Jahre. Fürsorgepflichtverletzung des Arbeitgebers führte zu Schadenersatzanspruch.
Anonymisierte, illustrative Beispielfälle – keine garantierten Ergebnisse.
Schildern Sie kurz, was vorgefallen ist. Kostenlos und unverbindlich.
Wir prüfen Ihren Fall und melden uns innerhalb von 48 Stunden.
Wir vermitteln einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.
Der spezialisierte Anwalt übernimmt die weitere rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Grobe Einschätzung in unter 30 Sekunden – abhängig davon, worum es bei Ihnen geht.
* Grobe Schätzung auf Basis typischer Kollektivvertrags-Regelungen. Kein Rechtsanspruch. Exakte Berechnung nach kostenloser Prüfung Ihres Falls.
Das österreichische Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer in mehr Fällen, als viele glauben.
Nach § 105 ArbVG kann eine Kündigung wegen eines verpönten Motivs oder Sozialwidrigkeit angefochten werden – auch Mobbing kann eine Kündigung rechtswidrig machen.
Überstunden sind gemäß Arbeitszeitgesetz (AZG) grundsätzlich mit Zuschlag zu bezahlen oder durch Zeitausgleich abzugelten.
Nicht konsumierter Urlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 10 Urlaubsgesetz (UrlG) in Geld abzugelten – unabhängig davon, wer gekündigt hat.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13./14. Gehalt) sind in den meisten Kollektivverträgen verpflichtend geregelt.
Quellen · jeweils geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Erfährt mein (ehemaliger) Arbeitgeber von meiner Anfrage?
Nein. Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt und ausschließlich von unserem Team bearbeitet. Eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Arbeitgeber erfolgt zu keinem Zeitpunkt ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Ich bin noch angestellt und habe Angst vor Konsequenzen – ist das ein Problem?
Nein. Genau deshalb behandeln wir jede Anfrage streng vertraulich – unabhängig davon, ob Sie noch im Unternehmen beschäftigt sind oder nicht. Sie entscheiden, welche nächsten Schritte gesetzt werden.
Kann ich eine Kündigung noch nachträglich anfechten?
Bei Kündigungen gelten sehr kurze Fristen – je nach Fall teilweise nur 1 bis 2 Wochen. Wie lange Sie genau Zeit haben, hängt unter anderem vom Verhalten des Betriebsrats ab. Melden Sie sich daher so schnell wie möglich – wir prüfen kostenlos, ob und wie eine Anfechtung noch möglich ist.
Was zählt als Mobbing im rechtlichen Sinne?
Systematische, wiederholte Anfeindungen, Ausgrenzung oder Schikane am Arbeitsplatz, die die Würde oder Gesundheit beeinträchtigen. Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht (§ 1157 ABGB) und muss dagegen einschreiten – tut er das nicht, können Schadenersatzansprüche entstehen.
Wie weit zurück kann ich Überstunden oder Urlaubsersatzleistung nachfordern?
Ansprüche auf Überstunden verjähren gesetzlich nach 3 Jahren – allerdings können Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag deutlich kürzere Verfallsfristen vorsehen, teilweise nur wenige Monate. Die Urlaubsersatzleistung wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig – auch für länger zurückliegende Urlaubsjahre, sofern diese noch nicht verjährt oder verfallen sind. Warten Sie daher nicht zu lange mit einer Prüfung.
Was kostet mich die Erstprüfung?
Nichts. Die Erstprüfung durch DeinAnspruch.at ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen ausschließlich im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit, die bei bestehender Rechtsschutzversicherung direkt mit dieser abgerechnet wird.
Muss ich noch bei meinem Arbeitgeber beschäftigt sein?
Nein. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie offene Ansprüche wie Überstunden, Urlaubsersatzleistung oder Sonderzahlungen geltend machen – oft ist das sogar der Zeitpunkt, an dem solche Ansprüche fällig werden.
Habe ich ohne Rechtsschutzversicherung trotzdem eine Chance?
Ja. Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie Ihren Fall bei uns einreichen – wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten (z. B. Verfahrenshilfe, Erfolgshonorar-Modelle) infrage kommen.
🇦🇹 In unter 2 Minuten · Kostenlos & unverbindlich
Ihre Erstprüfung ist 100 % kostenlos und unverbindlich – egal ob Kündigung, Mobbing oder unbezahlte Ansprüche. Bei gedeckten Fällen erhalten Sie zusätzlich € 200 Mitwirkungsbonus.
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Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und soweit dies zur Bearbeitung Ihres Anliegens (insbesondere Weitervermittlung an Partneranwälte) erforderlich ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
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