Servicepauschale, Datenschutz gegen Meta, Kreditbearbeitungsgebühren, Online Casino – wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und vermitteln den richtigen Anwalt.
🔒 Alle Angaben werden vertraulich behandelt
Bei jedem gedeckten Rechtsschutzfall, den wir erfolgreich an einen spezialisierten Anwalt weiterleiten, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von € 200 – als Anerkennung für Ihre Zeit und Ihre Mitwirkung. Vorbehaltlich inhaltlicher Prüfung durch unser Team.
Fall jetzt einreichen →Vier Bereiche, in denen Österreicher systematisch zu viel bezahlt haben – und in denen wir helfen, das Geld zurückzufordern.
A1, Magenta oder Drei haben jahrelang eine rechtswidrige Servicepauschale verrechnet. Bis zu € 900 zurückfordern – rückwirkend seit 2011.
Jetzt prüfen →Facebook und Instagram haben Daten rechtswidrig verarbeitet. OGH bestätigt (Az. 6 Ob 189/24y). Individuelle Ansprüche bis zu € 1.500.
Jetzt prüfen →Die 1,5% Kreditbearbeitungsgebühr war rechtswidrig (OGH 7 Ob 169/24i). Rückforderung rückwirkend bis 30 Jahre – alle Banken betroffen.
Jetzt prüfen →Fast alle Online Casinos sind in Österreich illegal. Nettoverluste rückwirkend bis zu 30 Jahre rückforderbar (EuGH C-77/24).
Jetzt prüfen →Nicht sicher ob Ihr Fall passt? Einfach einreichen – wir melden uns.
Transparent, unkompliziert und ohne versteckte Kosten – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Weitervermittlung.
Schildern Sie Ihr Anliegen kurz und laden Sie Ihre Polizze hoch. Kostenlos und unverbindlich.
Unser Team prüft Ihren Sachverhalt und meldet sich innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
Wir vermitteln einen auf Ihr Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt – abgestimmt auf Ihre Versicherung.
Ihr Anwalt setzt die Ansprüche durch. Bei gedeckten Fällen erhalten Sie zusätzlich Ihre € 200.
Wir arbeiten ausschließlich mit geprüften, auf ihr Rechtsgebiet spezialisierten Kanzleien zusammen.
Hinter jeder Anfrage steckt ein Mensch mit einem echten Problem. Das vergessen viele – wir nicht. Kein Anwalt, der erst kassiert. Kein Risiko, keine Vorabkosten. Nur Ihr Recht.
Wir sind stets auf der Suche nach engagierten Persönlichkeiten, die unsere Mission teilen: rechtliche Unterstützung für jeden zugänglich zu machen.
office@deinanspruch.atIllustrative Fallbeispiele – typische Situationen, die unsere Klienten beschreiben. Alle Angaben wurden anonymisiert und abgeändert. Es handelt sich nicht um garantierte Ergebnisse.
„Mein Arbeitgeber hat mir monatelang Überstunden nicht ausbezahlt. Die Einordnung war sofort klar, der Anwalt wurde rasch vermittelt."
„Ich hatte keine Ahnung, dass mein Handyvertrag Datenschutzverletzungen enthielt. Der Anspruch wurde unkompliziert durchgesetzt."
„Nach einer Fehlbehandlung wusste ich nicht, wo ich anfangen soll. Der Fall wurde strukturiert aufbereitet und ein Spezialist gefunden."
„Die Versicherung wollte nicht zahlen. Mit dem vermittelten Anwalt konnten Schmerzengeld und Verdienstausfall vollständig durchgesetzt werden."
„Dass ich durch meine Facebook-Nutzung Ansprüche habe, überraschte mich. Der Prozess war einfach und ich erhielt zusätzlich die € 200."
„Jahrelanges Mobbing durch meinen Vorgesetzten. Das Team hat meinen Fall ernst genommen und mir geholfen, meine Ansprüche durchzusetzen."
Von Wien bis Vorarlberg – wir kennen die österreichische Rechtslage und sind österreichweit tätig.
Wir sind keiner Kanzlei verpflichtet. Wir vermitteln den Anwalt, der am besten zu Ihrem Fall passt.
Alle übermittelten Informationen werden DSGVO-konform behandelt. Weitergabe nur mit Ihrer Zustimmung.
Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung – garantiert.
Unverbindlich, vertraulich – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.
Aktuelle Urteile, rechtliche Hintergründe und praktische Tipps – damit Sie wissen worauf Sie Anspruch haben.
Der OGH hat entschieden: A1, Magenta und Drei haben rechtswidrig kassiert. Bis zu € 900 zurückfordern.
Mehr lesen →OGH bestätigt: Metas Datenpraktiken waren rechtswidrig. Ansprüche bis € 1.500 möglich.
Mehr lesen →1,5% des Kreditbetrags rechtswidrig. Rückwirkend 30 Jahre. Alle österreichischen Banken betroffen.
Mehr lesen →Fast alle Online Casinos sind illegal. Nettoverluste rückwirkend bis 30 Jahre rückforderbar.
Mehr lesen →OGH-Urteil Juni 2026: 14 von 15 Gebührenklauseln rechtswidrig. Check-in, Bordkarte, Umbuchung – jetzt zurückfordern.
Mehr lesen →Welche Ansprüche kann ich einreichen?
Servicepauschale (A1, Magenta, Drei), DSGVO-Ansprüche gegen Meta (Facebook/Instagram), Kreditbearbeitungsgebühren aller österreichischen Banken sowie Online Casino Verluste. Daneben auch Arbeit & Arbeitsplatz, ärztliche Kunstfehler und Verkehrsunfälle.
Was kostet die Erstprüfung?
Nichts. Die Erstprüfung durch DeinAnspruch.at ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen ausschließlich im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit, die jedoch direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet wird.
Wie viel kann ich bei der Servicepauschale zurückbekommen?
Bis zu € 900 je Haushalt – abhängig davon wie lange Sie die Servicepauschale bezahlt haben und bei welchem Anbieter. Rückforderung ist rückwirkend seit 2011 möglich, auch bei bereits beendeten Verträgen.
Gilt die Rechtsschutzversicherung auch für meine Familie?
Ja – eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel alle Personen im gemeinsamen Haushalt ab. Das bedeutet: Alle Verträge Ihrer Familienmitglieder können über eine einzige Polizze geprüft werden.
Was ist mit der Kreditbearbeitungsgebühr?
Die 1,5% Kreditbearbeitungsgebühr war bei allen österreichischen Banken rechtswidrig (OGH 7 Ob 169/24i, Februar 2025). Rückforderung ist rückwirkend bis zu 30 Jahre möglich – auch bei bereits zurückbezahlten Krediten.
Kann ich Online Casino Verluste wirklich zurückfordern?
Ja – wenn Sie bei einem Online Casino ohne österreichische Konzession gespielt haben und insgesamt einen Nettoverlust erlitten haben. Fast alle Online Casinos außer win2day sind in Österreich illegal (§ 3 GSpG). OGH und EuGH haben die Rückforderung bestätigt.
Wie lange dauert der Prozess?
Die Erstprüfung dauert 48 Stunden. Außergerichtliche Einigungen werden oft in wenigen Monaten erzielt. Bei Gerichtsverfahren kann es länger dauern – je nach Fall und Anbieter.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nein – auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie Ansprüche geltend machen. Mit Versicherung entstehen Ihnen keine Anwaltskosten, und Sie erhalten bei DeinAnspruch.at zusätzlich € 200 Aufwandsentschädigung¹ bei positiver Prüfung.
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Bei gedeckten Rechtsschutzfällen, die erfolgreich an einen Partneranwalt weitervermittelt werden, erhält der Klient eine Aufwandsentschädigung von € 200. Diese steht unter dem Vorbehalt einer inhaltlichen Prüfung durch DeinAnspruch.at und der erfolgreichen Weitervermittlung.
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